Pure Pharma lanciert ab Januar 2023 als eines der ersten Schweizer Pharmaunternehmen Cannabisarzneimittel in der Schweiz

Press Release: 20. Oct. 2022

Laufenburg, 19. Oktober 2022 – Pure Pharma AG, die medizinische Tochter der Pure Holding AG geht mit der deutschen Cantourage GmbH eine strategische Partnerschaft ein, um den Schweizer Markt mit Cannabis zu medizinischen Zwecken zu beliefern.

Pure Pharma und Cantourage bringen medizinisches Cannabis schweizweit in die Apotheken. «Durch die Partnerschaft mit Cantourage können unsere medizinischen Produkte deutlich schneller Schweizer Patient:innen bereitgestellt werden», sagt Andreas Fäh, CEO der Pure Pharma AG. Zudem profitiert die Pure Pharma von der langjährigen Erfahrung von Cantourage mit Cannabisarzneimittel, wie auch der kontinuierlicher wissenschaftlicher Austausch und die Benutzung von Informationen zugunsten der Patient:innen und Fachpersonals.

Pure Pharma wird als eines der ersten Pharmaunternehmen in der Schweiz Cannabisarzneimittel in verschiedenen Darreichungsformen anbieten können.

Per 1. August 2022 wurde das Verbot von Cannabis zu medizinischen Zwecken im Betäubungsmittelgesetz aufgehoben. Cannabisarzneimittel können von Ärztinnen und Ärzten ohne Bewilligung des BAG verschrieben werden.

Mit dieser Änderung im Betäubungsmittelgesetz nähert sich die Schweiz den Ländern an, welche ein System mit einem erweiterten Zugang zu Cannabisarzneimitteln kennen (z.B. Kanada, Deutschland, Niederlande, Italien).

Die Gesetzesrevision führt zu folgenden Änderungen:

  • Cannabis zu medizinischen Zwecken auf Verordnungsebene zählt nun zu den kontrollierten, beschränkt verkehrsfähigen Betäubungsmitteln. Der Anbau, die Verarbeitung, die Herstellung und der Handel von Cannabisarzneimitteln ist dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic unterstellt – wie andere medizinisch verwendete Betäubungsmittel (z.B. Kokain, Methadon, Morphin).
  • Ärztinnen und Ärzte müssen nun für die Behandlung keine Ausnahmebewilligung des BAG einfordern.
  • Die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte sind jedoch verpflichtet, dem BAG anhand eines einfachen online Meldesystems Angaben zur Behandlung zu übermitteln. Ziel ist es, die Entwicklung der Verschreibung von Cannabisarzneimitteln zu beobachten und deren Wirkungen nachvollziehen zu können. Sie dient als Grundlage für die wissenschaftliche Evaluation der Revision, sowie als Orientierungshilfe der zuständigen kantonalen Vollzugsorgane und den verschreibenden Ärztinnen und Ärzten.
  • Der kommerzielle Export von THC-Cannabis zu medizinischen Zwecken ist nun erlaubt.
  • Die Verwendung von Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken bleibt weiterhin verboten.

Über Cantourage GmbH

Cantourage ist ein führendes europäisches Unternehmen für medizinisches Cannabis. Das in Berlin ansässige Unternehmen wurde 2019 von den Branchenpionieren Dr. Florian Holzapfel, Norman Ruchholtz und Patrick Hoffman gegründet. Mit seiner Fast-Track-Access-Plattform ermöglicht Cantourage Cannabisanbauern aus der ganzen Welt, Teil des schnell wachsenden europäischen Marktes für medizinisches Cannabis zu werden. Der Fokus von Cantourage liegt auf langfristigen Kooperationen mit einem klaren Ziel vor Augen: den Patient:innen in Europa breite Auswahl an Cannabisarzneimitteln zu bieten. Cantourage bietet Produkte in allen relevanten Marktsegmenten an: getrocknete Blüten, Extrakte, Dronabinol und Cannabidiol.

Über Pure Pharma AG

Pure Pharma versorgt den Arzneimittelmarkt mit medizinischen Cannabisprodukten. Sie ist ein zuverlässiger und wissenschaftlich fundierter Partner für den Schweizer und Europäischen Markt. Als Teil der Pure Gruppe greift sie dabei auf jahrelange Cannabis-Expertise und Know-How der weltweit führenden Cannabis-Forschung zur genombasierten Züchtung der Puregene AG zurück. Das Team aus führenden Expert:innen [analog Schreibweise Patient:innen] hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Patient:innen das volle Potenzial der Cannabispflanze und deren Wirkstoffe zielgerichtet zur Verfügung zu stellen.

Diese Informationen sind ausschliesslich für Medienschaffende bestimmt. Die Firma Pure Pharma AG weist an dieser Stelle ausdrücklich auf die werberechtlichen Bestimmungen der Heilmittelgesetzgebung hin (Art. 31 und 32 des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte [HMG; SR 812.21] sowie die Verordnung über die Arzneimittel-Werbung [AWV; SR 812.212.5]), insbesondere auf das Verbot der Publikumswerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel.